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Moskauer Kreml
 FÖDERATION 
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Kapitel 8. Die örtliche Selbstverwaltung

Artikel 130

1. Die örtliche Selbstverwaltung in der Rußländischen Föderation gewährleistet, daß die Bevölkerung Fragen von örtlicher Bedeutung selbständig entscheidet und das kommunale Eigentum besitzt, nutzt und darüber verfügt.

2. Die örtliche Selbstverwaltung wird von den Bürgern durch Referendum, Wahlen und andere Formen der unmittelbaren Willensäußerung sowie durch gewählte und andere Organe der örtlichen Selbstverwaltung ausgeübt.

Artikel 131

1. Die örtliche Selbstverwaltung wird in städtischen und ländlichen Siedlungen und in sonstigen Territorien unter Berücksichtigung der historischen und sonstigen örtlichen Traditionen ausgeübt. Die Struktur der Organe der örtlichen Selbstverwaltung wird von der Bevölkerung selbständig bestimmt.

2. Eine Änderung der Grenzen von Gebieten, in denen die örtliche Selbstverwaltung ausgeübt wird, ist unter Berücksichtigung der Meinung der Bevölkerung der betreffenden Gebiete zulässig.

Artikel 132

1. Die Organe der örtlichen Selbstverwaltung verwalten selbständig das kommunale Eigentum, stellen den örtlichen Haushalt auf, bestätigen und vollziehen ihn, legen örtliche Steuern und sonstige Abgaben fest, sorgen für den Schutz der öffentlichen Ordnung und entscheiden sonstige Fragen von örtlicher Bedeutung.

2. Den Organen der örtlichen Selbstverwaltung können durch ein Gesetz einzelne staatliche Zuständigkeiten übertragen werden, wobei sie mit den zu deren Wahrnehmung erforderlichen sachlichen und finanziellen Mitteln auszustatten sind. Die Ausübung der übertragenen Zuständigkeiten unterliegt der Kontrolle des Staates.

Artikel 133

Die örtliche Selbstverwaltung wird in der Rußländischen Föderation garantiert durch das Recht auf gerichtlichen Schutz und auf die Erstattung zusätzlicher Ausgaben, die durch Entscheidungen von Organen der Staatsgewalt entstanden sind, sowie durch das Verbot einer Einschränkung der durch die Verfassung der Rußländischen Föde-ration und durch Bundesgesetze festgelegten Rechte der örtlichen Selbstverwaltung.

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